Meine Rechtsgebiete im Überblick
Rechtliche Probleme können ganz unterschiedliche Lebensbereiche betreffen, vom Mietverhältnis über den Arbeitsplatz bis hin zur Auseinandersetzung mit einer Behörde. Ich berate und vertrete Sie im Verwaltungsrecht, Prüfungsrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht. Im folgenden erhalten Sie einen Überblick darüber, bei welchen Anliegen ich Sie in den einzelnen Bereichen unterstützen kann. Falls Sie unsicher sind, welchem Rechtsgebiet Ihr Fall zuzuordnen ist, klären wir das gemeinsam im ersten Gespräch.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgern und Behörden. Wenn eine Behörde eine Entscheidung trifft, teilt sie Ihnen diese in der Regel in Form eines Bescheids mit. Dagegen können Sie sich je nach Fall mit einem Widerspruch oder direkt mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wehren. Dabei gelten feste Fristen, die mit dem Erhalt des Bescheids beginnen. Ich prüfe, ob die Entscheidung der Behörde rechtmäßig ist, und setze Ihre Interessen im Verwaltungsverfahren sowie vor Gericht durch.
Typische Situationen:
- Ablehnung eines Antrags, etwa auf eine Baugenehmigung oder eine behördliche Erlaubnis
- Entzug der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer MPU
- Gebühren- und Beitragsbescheide, deren Höhe Sie für fehlerhaft halten
- Ordnungsverfügungen, die Ihnen bestimmte Pflichten auferlegen
- Streitigkeiten über staatliche Leistungen wie BAföG
Prüfungsrecht
Prüfungsentscheidungen haben oft erheblichen Einfluss auf den weiteren Ausbildungs- und Berufsweg. Prüfern steht bei der Bewertung zwar ein Spielraum zu, Verfahrensfehler oder fehlerhafte Bewertungen können eine Prüfungsentscheidung jedoch angreifbar machen. Ich nehme Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen, beurteile die Erfolgsaussichten und zeige Ihnen auf, welche Schritte sinnvoll sind. Anschließend begleite ich Sie im Überdenkungsverfahren sowie bei Widerspruch und Klage.
Typische Situationen:
- Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung an Hochschule oder Universität
- Bewertung einer Abschluss- oder Hausarbeit, die Sie für fehlerhaft halten
- Nicht anerkannter Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit
- Täuschungsvorwurf durch die Prüfungsbehörde
- Ergebnisse in Staatsexamen oder berufsbezogenen Abschlussprüfungen
Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen sowie zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen dabei Verträge, Forderungen und Ansprüche auf Schadensersatz. Viele Streitigkeiten lassen sich außergerichtlich beilegen, wenn die rechtliche Lage frühzeitig geklärt wird. Ich prüfe Ihre Ansprüche, verhandle mit der Gegenseite und vertrete Sie bei Bedarf vor Gericht.
Typische Situationen:
- Mängel an einem gekauften Fahrzeug oder einer anderen Ware
- Streit mit Handwerkern über die Ausführung oder Bezahlung von Arbeiten
- Forderungen, die Sie durchsetzen oder abwehren möchten
- Zugang eines gerichtlichen Mahnbescheids
- Schadensersatz nach einem Unfall oder einer Sachbeschädigung
- Konflikte mit Nachbarn, etwa wegen Grenzbebauung oder Lärm
Mietrecht
Bei Streitigkeiten im Mietrecht geht es häufig um die eigene Wohnung und damit um den persönlichen Lebensmittelpunkt. Das Gesetz enthält zahlreiche Schutzvorschriften, gleichzeitig haben beide Vertragsparteien klar geregelte Rechte und Pflichten. Ich berate Mieter und private Vermieter und prüfe, ob Forderungen oder Erklärungen der Gegenseite wirksam sind. Ziel ist eine tragfähige Lösung, die einen Rechtsstreit möglichst vermeidet.
Typische Situationen:
- Kündigung wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzugs
- Mieterhöhungsverlangen des Vermieters
- Fehlerhafte oder unverständliche Nebenkostenabrechnung
- Mängel wie Schimmel und die Frage nach einer Mietminderung
- Streit um Kaution oder Schönheitsreparaturen beim Auszug
- Räumungsklage
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern während und nach einem Arbeitsverhältnis. Gerade bei einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig, denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Ich prüfe Ihre Unterlagen, schätze Ihre Position ein und vertrete Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber und vor dem Arbeitsgericht. Häufig lässt sich dabei auch eine einvernehmliche Lösung erzielen.
Typische Situationen:
- Ordentliche oder fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
- Abmahnung, die Sie für ungerechtfertigt halten
- Vorlage eines Aufhebungsvertrags
- Verhandlungen über eine Abfindung
- Ausstehender Lohn oder nicht vergütete Überstunden
- Arbeitszeugnis mit unzutreffenden oder nachteiligen Formulierungen
Strafrecht
Ein strafrechtlicher Vorwurf ist für Betroffene eine erhebliche Belastung, die schnelles und überlegtes Handeln erfordert. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern und sollten dies auch erst nach Rücksprache mit einem Verteidiger tun. Als Ihr Verteidiger beantrage ich Einsicht in die Ermittlungsakte und entwickle auf dieser Grundlage eine Verteidigungsstrategie. Ich begleite Sie vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.
Typische Situationen:
- Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei
- Zugang eines Anhörungsbogens oder Strafbefehls
- Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Beschlagnahme von Gegenständen
- Verkehrsstraftaten wie Trunkenheitsfahrt oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Vorwürfe wie Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung
- Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft
Sie benötigen rechtliche Unterstützung?
Schildern Sie mir kurz, worum es in Ihrem Fall geht, und senden Sie mir gegebenenfalls vorhandene Unterlagen.
Da in vielen Rechtsgebieten Fristen laufen, empfehle ich Ihnen, sich frühzeitig zu melden.